Ausbildung zum Hubeschlagschmied Erfolg mit staatlicher Prüfung!
Die Ausbildung zum Hufbeschlagschmied wurde völlig überarbeitet. Bislang war dafür eine abgeschlossene Ausbildung im Metallhandwerk als Grundlage notwendig, an die sich ein Praktikum, ein Lehrschmiedeaufenthalt und die staatliche Prüfung anschlossen. Folgende Möglichkeiten sieht die neue Regelung vor:
1. Grundausbildung im Metallbau, Fachrichtung Metallgestaltung, Kernbereich Hufbeschlag mit Gesellenprüfung; anschließend 4-monatiger Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule und staatliche Hufbeschlagprüfung.
2. Eine beliebige abgeschlossene Berufsausbildung; 1-monatiger anerkannter Einführungslehrgang; 24-monatige Fortbildung in sozialversicherungspflichtiger Anstellung bei einem staatl. anerk. Hufbeschlagschmied, welcherden Hufbeschlag mindestens 3 Jahre hauptberuflich ausübt; anschließend 4-monatiger Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule und abschließende staatliche Hufbeschlagprüfung. Auf Antrag kann die Fortbildungsdauer verkürzt werden, beispielsweise durch Berufsabschlüsse im Bereich der Pferdehaltung.
3. Übergangsregelung: Personen, die vor dem 1.1.2007 bereits gewerblich in der Hufbearbeitung tätig waren (Hufpfleger) und diese mindestens 2 Jahre ununterbrochen ausgeübt haben, können innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung den 4-monatigen Vorbereitungslehrgang an einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule besuchen und die Hufbeschlagprüfung ablegen.
Den genauen Wortlaut des Hufbeschlaggesetzes und der Verordnung sowie die einzelnen fachlichen Inhalte der Ausbildung können Sie über folgende Links einsehen:
- Hufbeschlaggesetz [59 KB]
(pdf) - Hufbeschlagverordnung [98 KB]
(pdf) - Liste der Hufbeschlagschulen [13 KB]
(pdf)
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